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Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANb) können sie im Folgenden lesen oder herunterladen: ANb Material Hub.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Plattform „Material Hub“
Teil 1 Vorbemerkungen und allgemeine Festlegungen
1.1. Vorbemerkungen
(1) Material Hub ist eine offene, frei zugängliche digitale Materialbibliothek, die sowohl Informationen zu etablierten Materialien und Werkstoffen (i. F. Materialien) von Herstellern als auch Forschungsdaten enthält und unter www.materialhub.de abrufbar ist (im Folgenden die „Plattform“).
(2) Auf der Plattform gibt es zwei verschiedene Arten von Nutzungsmöglichkeiten:
- (a) die Bereitstellung von geeigneten Materialien oder Informationen über Materialien durch den sog. Datenanbieter („DA“),
- (b) die Recherche und Information durch den sog. Datenrechercheur („DR“)
(zusammen die „Plattformnutzer“).
(3) Für DA schafft die Plattform mit ihrer Materialdatenbank die Grundlage für eine allgemeine Bewerbung ihrer Materialien, Expertisen und Forschungsergebnisse sowie für spezifische Anfragen von DR. Diese Grundlage ist zugleich das Kernstück der Plattform. Als offene, nicht-kommerzielle und kostenlose Internetplattform ist unter der Plattform die für DR durchsuchbare Materialdatenbank zu finden. Auf diese Weise werden die DR, die sich für Materialien und Werkstoffforschung interessieren, beim Auffinden, Bewerten und Beziehen von Materialien und Wissen für ihre Projekte sowie bei der Herstellung von Kontakten zwischen DA und DR unterstützt.
(4) Durch die Plattform wird für Wissenschaftler die Möglichkeit geschaffen, selbst entwickelte Materialien neben industriellen auffindbar zu machen oder letztere, um Forschungserkenntnisse zu ergänzen. Die Plattform fördert auf diese Weise die Vernetzung von Materialforschung, Materialtransfer und Materialanwendung. Die Plattformnutzer aus Wissenschaft und Industrie werden durch die bedürfnisbasierten Such- und Vergleichsoptionen der Plattform bei der Suche nach passenden Materialien unterstützt.
(5) Ein und dieselbe natürliche oder juristische Person kann die Plattform sowohl als DA und als DR, nur als DR oder nur als DA nutzen, sofern die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt werden.
(6) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Plattform („ANb“) regeln die Rechte und Pflichten der Plattformnutzer für die Nutzung der Plattform unter der Internet-Domain https://www.materialhub.de, also das Verhältnis zwischen der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (“SLUB”) als Betreiber der Plattform und dem jeweiligen Plattformnutzer.
1.2. Allgemeine Festlegungen
(1) Teil 1 und Teil 4 dieser ANb gelten für alle Plattformnutzer. Teil 2 und Teil 3 dieser ANb gelten nur für die jeweilige Nutzergruppe der DA und DR.
(2) Die ANb insgesamt (Teile 1 bis 4) werden allen Vereinbarungen, die über die Plattform oder im Zusammenhang damit mit einem Plattformnutzer zustande kommen, zugrunde gelegt. Andere Bedingungen, insbesondere solche von Vertragspartnern, werden kein Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn die SLUB nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Ergänzungen und Änderungen dieser ANb bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftform ist ebenfalls nur in Schriftform möglich. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden.
(4) Wer die Plattform als DA nutzen will, muss sich für die Freischaltung eines DA-Kontos anmelden.
(5) Die Nutzung der Plattform durch die Plattformnutzer erfolgt kostenlos und unentgeltlich. Der Plattformnutzer hat gegenüber der SLUB keinen Anspruch auf Bereitstellung und Betrieb der Plattform; es steht im freien Ermessen der SLUB, den Betrieb und die Bereitstellung der Plattform jederzeit einzustellen. Die SLUB ist nicht verpflichtet, den Betrieb der Plattform aufrechtzuerhalten.
(6) Die SLUB darf die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch speichern und verarbeiten, nähere Informationen zum Thema Datenschutz enthält die Datenschutzinformation https://www.materialhub.de/ueber-uns/datenschutzinformation/.
Teil 2 Besondere Nutzungsbedingungen für DA
2.1. DA
DA ist, wer die Plattform
- (a) als Unternehmen im Sinne von § 14 BGB,
- (b) als Einrichtung außeruniversitärer Forschung oder als private Bildungseinrichtung,
- (c) als öffentlich-rechtliche Körperschaft, einschließlich Universitäten und Hochschulen,
oder - (d) in anderen Organisationsformen des privaten oder öffentlichen Rechts zu nicht rein privaten Zwecken
(zusammen die „Organisationen“ und jeweils eine „Organisation“)
oder - (e) als Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter einer Organisation
nutzt, weil er an der Veröffentlichung von Informationen über Materialien und deren Verwendung zur Förderung spezifischer Produkte, Materialien, Erkenntnisse und Ergebnisse interessiert ist und nach Maßgabe dieser ANb ein Nutzerkonto als DA („DA-Konto“) erstellt hat. Verbraucher erfüllen die genannten Anforderungen zu den Buchstaben (a) bis (e) nicht und kommen daher als DA nicht in Betracht. Als Verbraucher handelt eine natürliche Person, wenn sie die Plattform zu Zwecken nutzen möchte, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.2. Ziel des DA-Vertrages
Nach Maßgabe von Ziffer 2.3 dieser ANb kommt zwischen der SLUB und dem DA ein Datenablieferungs- und Nutzungsvertrag („DA-Vertrag“) zustande, der die Nutzung des von der SLUB angebotenen Datenanbieter-Dienstes nach Maßgabe dieser ANb regelt.
2.3. Abschluss des DA-Vertrages
(1) Die SLUB schließt mit jedem DA einen DA-Vertrag nach Maßgabe dieser Ziffer 2.3. Durch den Abschluss des DA-Vertrages, die Nutzung eines DA-Kontos oder die Einstellung von Inhalten auf der Plattform kommt kein entgeltliches Vertragsverhältnis zwischen der SLUB und dem DA zustande. Die Nutzung der Plattform und die Nutzung und Bereitstellung von Inhalten erfolgt kostenlos und unentgeltlich.
Der Vertragsschluss des DA-Vertrages kommt für beide Vertragsparteien zustande, wenn der Nutzer als potenzieller DA
- (a) die geforderten Registrierungsangaben gemacht hat. Dazu gehören die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Organisation, berufliche Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon). Optional sind Angaben zur Expertise und zu Position/Funktion in der Organisation,
- (b) einen hinreichenden Nachweis darüber erbracht hat, dass er als administrativer Ansprechpartner oder Vertreter einer Organisation berechtigt ist, das DA-Konto zu eröffnen, oder Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter einer Organisation ist,
- (c) die Erklärung zur Daten-Verfügungsbefugnis durch Häkchen-Setzung abgegeben hat,
- (d) einen Benutzernamen sowie ein genügendes Passwort für das neue DA-Konto angegeben und bestätigt hat,
- (e) den Button „Ich stimme dem Abschluss des Datenablieferungs- und Nutzungsvertrags zu“ durch Mausklick betätigt hat,
und - (f) durch Mausklick den Haken in dem Kästchen „Ich habe die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu“ gesetzt hat.
Der Nachweis nach Buchst. (b) dieser Ziffer 2.3 muss auch dann erbracht werden, wenn der DA angibt, dass er Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter einer weiteren Organisation ist.
(2) Aus Gründen der Dokumentation und besseren Transparenz erhält der potenzielle DA bei störungsfreiem Betrieb wenige Minuten nach der Betätigung des Zustimmungsbuttons eine Bestätigungs-E-Mail, in deren Anhang sich diese ANb befinden. Diese E-Mail enthält zugleich die Erklärung der SLUB, dass sie das Angebot auf Abschluss eines DA-Vertrages auf der Grundlage dieser ANb annimmt sowie einen Link, durch dessen Nutzung das DA-Konto des neuen DA auf der Plattform freigeschaltet wird (Double Opt-In).
2.4. Kontonutzung und Passwörter
(1) Die SLUB stellt dem DA auf der Plattform das DA-Konto zur Verfügung, das der DA nach Registrierung und Abschluss des DA-Vertrages benutzen kann.
(2) Der DA verpflichtet sich, Zugriffssicherungen, wie z. B. Passwörter und äquivalente Lösungen, geheim zu halten und ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von der SLUB nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
(3) Der DA hat die Möglichkeit, über sein DA-Konto sowohl Informationen über seine Organisation und neue Inhalte zur Integration in die Plattform nach Maßgabe von Ziffer 2.7 dieser ANb bereitzustellen, als auch bereits auf der Plattform vorhandene Inhalte nach Maßgabe von Ziffer 2.7 (4) dieser ANb unter Zuhilfenahme der von der SLUB zur Verfügung gestellten Kontowerkzeuge zu aktualisieren, zu bearbeiten, zu ändern, zu ergänzen oder zu archivieren. Andere Möglichkeiten der Datenbereitstellung durch den DA kommen in der Regel nicht in Betracht und bedürfen im Ausnahmefall einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Mit Zustimmung des DA ist die SLUB berechtigt, die Aktivitäten des DA auf der Plattform (z.B. eingegebene oder explizit gespeicherte Suchanfragen, betrachtete Materialbeschreibungen, angelegte Lesezeichen) zu speichern und (automatisiert) eine Datenstruktur anzulegen und die Rechercheoberfläche des DA zu personalisieren.
2.5. Kündigung und Löschung des DA-Kontos
(1) Der DA kann den DA-Vertrag jederzeit kündigen, entweder in Schriftform oder indem er sein DA-Konto löscht. Organisationen können vom DA nicht gelöscht werden. Im Falle der Kündigung in Schriftform wird die SLUB das DA-Konto innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Kündigung löschen.
Die SLUB kann den DA-Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen in Schriftform kündigen. Das DA-Konto wird zum Ende der Kündigungsfrist gelöscht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung wird das von der Kündigung betroffene DA-Konto unverzüglich gelöscht.
(2) Die Kündigung des DA-Vertrages und die Löschung des DA-Kontos führt nicht dazu, dass die Bereitgestellten Inhalte (Ziffer 2.7 (1) dieser ANb; auch frühere Versionen) ebenfalls gelöscht werden. Diese werden der SLUB (abgesehen von Fällen der Ziffer 2.8.3 (5) dieser ANb) dauerhaft zur Verfügung gestellt; im Falle der Kündigung und Löschung des DA-Kontos werden die Bereitgestellten Inhalte als „archiviert“ gekennzeichnet.
2.6. Kontaktdaten
(1) Über das DA-Konto kann der DA personenbezogene Kontaktdaten sowie eine Kurzbeschreibung zu seiner Organisation hinterlegen. Der DA kann später diese Angaben ändern, ergänzen oder (mit Ausnahme derjenigen in Bezug auf die Organisation) löschen.
(2) Diese Angaben werden in einer separaten Datenbank hinterlegt. Sie bleiben auf den Servern der SLUB gespeichert und werden auf der Plattform wiedergegeben, bis eine Änderung, eine ganz oder teilweise Löschung oder eine Kündigung des DA-Vertrages und/oder eine Löschung des DA-Kontos erfolgt; eine Löschung der Organisation kann ausschließlich durch die SLUB erfolgen.
(3) Die SLUB ist berechtigt, die Kontaktdaten des DA bei den Bereitgestellten Inhalten des DA zu hinterlegen und zu veröffentlichen, auch nach Beendigung des DA-Vertrages.
2.7. Bereitstellung von Inhalten
(1) Der DA kann über sein DA-Konto Informationen über Materialien und deren Verwendung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Daten, Texte, Kennwerte, Tabellen, Diagramme, Links, Logos und andere Bilder (sowohl bewegliche als auch unbewegliche), hinterlegen, damit diese von der SLUB über die Plattform Dritten zur Verfügung gestellt werden können („Bereitgestellte Inhalte“). Die Hinterlegung von Bereitgestellten Inhalten kann auch durch Übertragung aus der Webanwendung eines Dritten erfolgen; die SLUB wird insoweit eine entsprechende Schnittstelle (sog. REST-API) zur Verfügung stellen. Die Nutzung von Techniken wie „embedded-Inhalten“ oder „framings“ wird nicht gestattet.
Mit der Bereitstellung der Bereitgestellten Inhalte werden die betreffenden Bereitgestellten Inhalte der Organisation des DA zugeordnet; für den Fall, dass der DA Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter mehrerer Organisationen ist oder war, wählt der DA die Organisation aus, der die Bereitgestellten Inhalte zugeordnet werden sollen.
Die Zuordnung bleibt auch dann aufrechterhalten, wenn der betreffende DA die Organisation verlässt, wechselt oder der DA-Vertrag gekündigt und das DA-Konto gelöscht wird.
(2) Die SLUB wird die Bereitgestellten Inhalte des DA prüfen und, soweit aus Sicht der SLUB erforderlich, redaktionell und inhaltlich überarbeiten; die SLUB ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die SLUB wird, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Bereitgestellten Inhalte des DA insbesondere in ein von der SLUB vorgegebenes einheitliches Format/Schema transformieren, indexieren, Messeinheiten und Terminologie vereinheitlichen, Werkstoffnummern ergänzen, bei tabellarischen Daten Zellen zusammenfügen oder aufspalten, die Materialbeschreibungen durch Synonyme erweitern sowie sonstige inhaltliche und redaktionelle Korrekturen, einschließlich der Beseitigung von Schreib- und Tippfehlern, vornehmen. Der DA erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zur entsprechenden Bearbeitung der Bereitgestellten Inhalte des DA. Es liegt im Ermessen der SLUB, ob nach Abschluss der Bearbeitung die Freigabe des DA eingeholt wird; hierzu ist die SLUB nicht verpflichtet.
Die SLUB ist zudem berechtigt, für jeden seiner Bereitgestellten Inhalte einen sog. Persistenten Identifier, d.h. eine eindeutige und dauerhafte Kennung, die es ermöglicht, den betreffenden Bereitgestellten Inhalt langfristig und zuverlässig auffindbar zu machen, zu vergeben.
Nach Abschluss des Bearbeitungsprozesses wird die SLUB die Bereitgestellten Inhalte der DA auf dem Indexserver der Plattform speichern und veröffentlichen und sie so Dritten zugänglich machen.
(3) Unbeschadet der Rechte der SLUB nach Ziffer 2.8.3 dieser ANb ist der DA berechtigt, seine Bereitgestellten Inhalte eigenständig zu nutzen und Dritten hieran Rechte einzuräumen, wenn und soweit diese nicht mit den Rechten der SLUB kollidieren.
(4) Der DA ist berechtigt, seine Bereitgestellten Inhalte unter Zuhilfenahme der von der SLUB zur Verfügung gestellten Kontowerkzeuge zu bearbeiten und zu ändern, insbesondere zu aktualisieren, sowie zu archivieren. Dies gilt auch, wenn der DA nach der Bereitstellung die Organisation, der ein Bereitgestellter Inhalt zugeordnet ist, wechselt und/oder verlässt. Eine Löschung der Bereitgestellten Inhalte des DA durch den DA ist nicht möglich.
Sofern der DA Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter einer Organisation ist und andere DA, die ebenfalls Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter der betreffenden Organisation sind, einer Bearbeitung durch andere Mitglieder, Angehörige oder Mitarbeiter ihrer Organisation zugestimmt haben, kann der DA auch die Bereitgestellten Inhalte dieser anderen DA bearbeiten und ändern, insbesondere aktualisieren. Das Recht zur Bearbeitung von Bereitgestellten Inhalten durch andere DA der betreffenden Organisation bleibt auch dann bestehen, wenn der DA, der die Bereitgestellten Inhalte bereitgestellt hat, die Organisation wechselt, verlässt oder der DA-Vertrag gekündigt und das DA-Konto gelöscht wird.
(5) Der Prüf- und Überarbeitungsprozess nach dieser Ziffer 2.7 wird nach jeder Bearbeitung der Bereitgestellten Inhalte durchgeführt. Nach Abschluss wird eine neue Version seiner Bereitgestellten Inhalte veröffentlicht, wobei frühere Versionen über eine Versionshistorie abrufbar und weiterhin für die Plattformnutzer zugänglich sein sollen; die SLUB unterliegt insoweit keinerlei Verpflichtungen. Der DA erteilt hierzu bereits jetzt seine Zustimmung.
2.8. Rechte
2.8.1. Nutzungsberechtigung
Der DA versichert, dass er gemäß den Gesetzen des Landes, in dem der DA seinen Wohnsitz hat, fähig und als administrativer Ansprechpartner oder Vertreter der von ihm angegebenen Organisation oder als Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter dieser Organisation berechtigt ist, diesen ANb zuzustimmen und den DA-Vertrag abzuschließen.
2.8.2. Nutzungsrechte des DA
(1) Der DA erhält nach der Eröffnung des DA-Kontos und dem Abschluss des DA-Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des DA-Vertrages beschränkte Recht der Nutzung der Plattform und der Bereitgestellten Inhalte anderer DA und der SLUB sowie der Aggregierten Bereitgestellten Inhalte (Ziffer 2.8.3 (1) dieser ANb) als DA. Dieses Nutzungsrecht ist auf eine gesetzeskonforme und vertragsgemäße Nutzung der Plattform und der Bereitgestellten Inhalte beschränkt und umfasst insbesondere
- (a) die in Ziffer 2.7 genannten Handlungen,
- (b) das Herunterladen von Detailseiten und Aggregierten Bereitgestellten Inhalten,
- (c) das Zitieren von Bereitgestellten Inhalten anderer DA und Aggregierten Bereitgestellten Inhalten,
- (d) das Vergleichen von bzw. mit Bereitgestellten Inhalten anderer DA, insbesondere das Erstellen und Herunterladen von Ergebnislisten und Diagrammen, sowie Aggregierten Bereitgestellten Inhalten,
- (e) das Stellen von Anfragen an andere DA.
Eine ganz oder teilweise Nutzung von Portalinhalten, einschließlich der Bereitgestellten Inhalte und Aggregierten Bereitgestellten Inhalte, die über die nach dem DA-Vertrag erlaubte Nutzung hinausgeht, insbesondere eine Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentliche Wiedergabe, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der SLUB nicht zulässig.
Die Nutzung von Bereitgestellten Inhalten durch den DA kann auch durch eine Schnittstelle (sog. REST-API) erfolgen, die den Abruf von Materialeigenschaften und Lizenzinformationen zu den Bereitgestellten Inhalten ermöglicht.
Soweit zwischen der SLUB und dem DA, der die Bereitgestellten Inhalte bereitgestellt hat (Ziffer 2.7 dieser ANb), abweichende Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen vereinbart werden und diese für den DA, der die betreffenden Bereitgestellten Inhalte nach Maßgabe dieser Ziffer 2.8.2 nutzen will, erkennbar sind, gelten abweichend diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
(2) Die Plattform ist sowohl als ein gemeinschaftliches Werk und in ihren Einzelteilen durch das Urheberrecht und andere Gesetze und Abkommen geschützt. Der DA erklärt sich mit dem Abschluss des DA-Vertrages einverstanden, alle anwendbaren Urheberrechte und anderen Gesetze sowie alle zusätzlichen Urheberrechtshinweise oder auf der Plattform enthaltene Beschränkungen einzuhalten.
2.8.3. Nutzungsrechte der SLUB
(1) Der DA räumt der SLUB hiermit zum Zeitpunkt der Bereitstellung die nicht-ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten, übertragbaren, (über mehrere Stufen) unterlizenzierbaren, kostenlosen, unwiderruflichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an seinen Bereitgestellten Inhalten ein. Davon umfasst ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht, die Bereitgestellten Inhalte des DA ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu ändern, zu senden, unkörperlich wiederzugeben, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen und in jeder sonstigen derzeit oder künftig möglichen Art zu nutzen (gleichgültig ob zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannt oder unbekannt), einschließlich zu Zwecken des Text und Data Minings. Die SLUB ist ferner berechtigt, die Bereitgestellten Inhalte des DA ganz oder teilweise mit Inhalten Dritter oder der SLUB, die auf der Plattform bereitgestellt werden, zusammenzuführen, zu verbinden oder zu kombinieren („Aggregierte Bereitgestellte Inhalte“) und die Aggregierten Bereitgestellten Inhalte wie die Bereitgestellten Inhalte zu nutzen und zu verwerten.
Dies gilt auch, sofern die Bereitgestellten Inhalte des DA im Einzelfall nicht urheberrechtlich geschützt sein sollten.
(2) Das Recht, die Bereitgestellten Inhalte des DA zu bearbeiten und zu ändern, umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht, ohne ausdrückliche Zustimmung des DA die in Ziffer 2.7 dieser ANb genannten Handlungen vorzunehmen sowie die Bereitgestellten Inhalte des DA zu übersetzen (auch automatisiert, etwa mit Hilfe einer Open-Source-Software oder einer entsprechenden Schnittstelle (sog. REST-API)), sofern damit im Einzelfall keine Entstellung der Bereitgestellten Inhalte des DA verbunden ist und dies unter Abwägung der Urheber- und Eigentümerinteressen zumutbar ist. Die SLUB ist ferner berechtigt, durch Bearbeitungen oder Änderungen entstehende Ergebnisse wie die Bereitgestellten Inhalte des DA selbst zu nutzten und zu verwerten.
Der DA erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass von der SLUB vorgenommene Bearbeitungen seiner Bereitgestellten Inhalte auf der Plattform nicht kenntlich gemacht werden müssen.
(3) Die SLUB ist ferner berechtigt, anderen Plattformnutzern eine Nutzung der Bereitgestellten Inhalte nach Maßgabe von Ziffer 2.8.2 und 3.6.2 dieser ANb zu erlauben. Die SLUB ist berechtigt, eine Nutzung der Bereitgestellten Inhalte des DA durch die Plattformnutzer nach Maßgabe von Ziffer 2.8.2 und 3.6.2 dieser ANb auch durch Zurverfügungstellen einer entsprechenden Schnittstelle (sog. REST-API) zu ermöglichen.
(4) Die SLUB ist berechtigt, die ihr nach dieser Ziffer 2.8.3 eingeräumten Rechte selbst auszuüben oder ganz oder teilweise von Dritten ausüben zu lassen, auf Dritte zu übertragen und Unterlizenzen zu erteilen. Eine Nutzungs- und Verwertungspflicht besteht für die SLUB nicht. Die SLUB ist insbesondere berechtigt, Dritten eine Vervielfältigung der Bereitgestellten Inhalte des DA zu erlauben.
(5) Die SLUB ist jederzeit berechtigt, die Bereitgestellten Inhalte des DA nach eigenem Ermessen zu löschen oder als „archiviert“ zu kennzeichnen, etwa wenn sich herausstellen sollte, dass diese fehlerhaft sind, Rechte Dritter verletzen oder veraltet sind bzw. nicht mehr aktualisiert werden.
2.9. Erklärungen des DA und Haftungsfreistellung
(1) Der DA erklärt und versichert mit der Bereitstellung seiner Bereitgestellten Inhalte, dass
- (a) seine Bereitgestellten Inhalte korrekt und aktuell sind und von ihm für die Laufzeit des DA-Vertrages laufend aktualisiert werden,
- (b) seine Bereitgestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen,
- (c) er die Rechte an seinen Bereitgestellten Inhalten besitzt,
- (d) er zur Einräumung der entsprechenden Rechte an seinen Bereitgestellten Inhalte an die SLUB berechtigt ist und die SLUB alle eingeräumten Rechte und Befugnisse vollumfänglich erwirbt,
- (e) seine Bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter und anderen Belastungen sind, die sich auf die Nutzung seiner Bereitgestellten Inhalte durch die SLUB und auf der Plattform auswirken könnten und/oder zu Ansprüchen gegen die SLUB führen könnten,
- (f) seine Bereitgestellten Inhalte keine Geschäftsgeheimnisse oder andere vertraulichen Informationen, insbesondere Dritter, enthalten,
- (g) die an seinen Bereitgestellten Inhalten beteiligten Urheber ihre Urheberpersönlichkeitsrechte nicht geltend gemacht haben und im gesetzlich zulässigen Umfang nicht geltend machen werden; dies gilt nicht, soweit eine Entstellung eines urheberrechtlich geschützten Werkes vorliegt, und
- (h) die im Rahmen der Registrierung verwendeten Angaben zutreffend und vollständig sind und keine Pseudonyme verwendet werden.
Dies gilt auch für in seinen Bereitgestellten Inhalten, einschließlich der Quellennachweise, enthaltene Verweise auf Werke und Inhalte Dritter einschließlich Verlinkungen.
(2) Der DA stellt die SLUB von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen die SLUB aufgrund der Bereitgestellten Inhalte des DA, einschließlich der darin enthaltenen Quellennachweise und Verlinkungen, erhoben werden sollten, frei, soweit der DA die Verletzung der anspruchsgegenständlichen Rechte zu vertreten hat. Ihm bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat der DA der SLUB unverzüglich mitzuteilen. Die Freistellung beinhaltet auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung; die SLUB ist in der Rechtsvertretung frei.
(3) Es gilt Ziffer 4.2 (5) dieser ANb.
2.10. Referenznachweis
Die SLUB hat das Recht, ohne zugleich verpflichtet zu sein, den DA im Zusammenhang mit seinen Bereitgestellten Inhalten als inhaltlich Verantwortlichen zu benennen und seine Kontaktdaten anzugeben. Die SLUB kann in diesem Zusammenhang insbesondere den Namen des DA und vom DA bei der Registrierung hinterlegte Marken- und sonstige Kennzeichenrechte verwenden; der DA räumt der SLUB hiermit ein entsprechendes einfaches Nutzungsrecht ein.
2.11. Rechte an Datenbanken der Plattform
Der DA erwirbt durch den DA-Vertrag keine Rechte an den von der SLUB für die Plattform erstellten oder genutzten Datenbanken. Das gilt auch, soweit diese Datenbanken ganz oder teilweise aus den Bereitgestellten Inhalten des DA erstellt werden. Dies gilt nicht für die Nutzung von Aggregierten Bereitgestellten Inhalten.
2.12. Personenbezogene Daten
Die SLUB und der DA verpflichten sich mit dem Abschluss des DA-Vertrages alle personenbezogenen Daten, die über die Plattform erlangt werden, nur in Übereinstimmung mit der DSGVO zu verwenden. Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien solche personenbezogenen Daten nur für den Zweck zu verwenden, zu denen die Daten von einer Vertragspartei oder einem Dritten gesendet oder in anderer Weise der Zugang eröffnet wurde.
2.13. Löschungen und Sperrungen
(1) Die SLUB kann insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der DA gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder den DA-Vertrag einschließlich dieser ANb verletzt oder wenn die SLUB ein sonstiges, berechtigtes Interesse hat:
- (a) die Bereitgestellten Inhalte des DA vorläufig oder endgültig sperren;
- (b) das DA-Konto des DA vorläufig oder endgültig sperren;
- (c) den DA-Vertrag fristlos oder mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
(2) Bei der Auswahl der genannten Maßnahmen berücksichtigt die SLUB die berechtigten Interessen des Betroffenen, soweit diese für die SLUB erkennbar sind. Die SLUB kann den DA von der Nutzung der Plattform durch eine vorläufige oder endgültige Sperrung des DA-Kontos ausschließen, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen den DA-Vertrag einschließlich dieser ANb verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der endgültigen Sperrung folgt unverzüglich die Kündigung des DA-Vertrags.
Teil 3 Besondere Nutzungsbedingungen für DR
3.1. DR
(1) DR ist, wer die Plattform als Organisation, als Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter einer Organisation oder zu privaten Zwecken für Recherche- oder Informationszwecke nutzt.
(2) Dem DA steht es frei, ein Nutzerkonto als DR („DR-Konto“) zu erstellen.
3.2. Ziel des DR-Vertrages
Nach Maßgabe von Ziffer 3.3 dieser ANb kommt zwischen der SLUB und dem DR ein Datennutzungsvertrag („DR-Vertrag“) zustande, der die Nutzung der Plattform durch Nutzer, die das Portal zu Recherchezwecken verwenden, nach Maßgabe dieser ANb regelt.
3.3. Abschluss des DR-Vertrages und Kündigung
Der DR-Vertrag kommt durch Registrierung eines DR-Kontos oder durch Nutzung der Plattform ohne Registrierung und Zustimmung des DR zu diesen ANb zustande. Durch den Abschluss des DR-Vertrages und ggf. die Nutzung eines DR-Kontos kommt kein entgeltliches Vertragsverhältnis zwischen der SLUB und dem DR zustande. Die Nutzung der Plattform und der Bereitgestellten Inhalte erfolgt kostenlos und unentgeltlich.
3.3.1. Bei Registrierung
(1) Der Vertragsschluss des DR-Vertrages kommt im Falle der Registrierung als DR („Registrierter DR“) für beide Vertragsparteien zustande, wenn der Nutzer als potenzieller Registrierter DR
- (a) die geforderten Registrierungsangaben gemacht hat. Dazu gehören die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, berufliche Adresse). Optional sind Angaben zur Anpassung der Bedienoberfläche an die Bedürfnisse des potenziellen Registrierten DR (z.B. Domänenzugehörigkeit und Materialpräferenz),
- (b) einen Benutzernamen sowie ein genügendes Passwort für das neue DR-Konto angegeben und bestätigt hat,
- (c) den Button „Ich stimme dem Abschluss des Datennutzungsvertrags zu“ durch Mausklick betätigt hat,
und - (d) durch Mausklick den Haken in dem Kästchen „Ich habe die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu“ gesetzt hat.
(2) Aus Gründen der Dokumentation und besseren Transparenz erhält der potenzielle Registrierte DR bei störungsfreiem Betrieb wenige Minuten nach der Betätigung des Zustimmungsbuttons eine Bestätigungs-E-Mail, in deren Anhang sich diese ANb befinden. Diese E-Mail enthält zugleich die Erklärung der SLUB, dass sie das Angebot auf Abschluss eines DR-Vertrages auf der Grundlage dieser ANb annimmt sowie einen Link, durch dessen Nutzung das DR-Konto des neuen Registrierten DR auf der Platt-form freigeschaltet wird (Double Opt-In).
(3) Der Registrierte DR kann den DR-Vertrag jederzeit kündigen, entweder in Schriftform oder indem er sein DR-Konto löscht. Organisationen können vom Registrierten DR nicht gelöscht werden. Im Falle der Kündigung in Schriftform wird die SLUB das DR-Konto innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Kündigung löschen.
Die SLUB kann den DR-Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen in Schriftform kündigen. Das DR-Konto wird zum Ende der Kündigungsfrist gelöscht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung wird das von der Kündigung betroffene DR-Konto unverzüglich gelöscht.
3.3.2. Ohne Registrierung
(1) Der Vertragsschluss des DR-Vertrages kommt im Falle der Nutzung als DR ohne Registrierung („Nicht-registrierter DR“) für beide Vertragsparteien zustande, wenn der Nutzer als potenzieller Nicht-registrierter DR beim erstmaligen Betätigen der Recherchefunktion der Plattform die Aussage „Ich habe die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu“ durch Klicken auf den „OK“-Button akzeptiert.
(2) Der DR-Vertrag mit einem Nicht-registrierten DR endet mit Ablauf von drei (3) Monaten nach Vertragsschluss. Veröffentlicht die SLUB vor Ablauf dieser drei (3) Monate eine neue Version dieser ANb, endet der DR-Vertrag mit einem Nicht-registrierten DR mit dem Inkrafttreten der neuen Version dieser ANb; die SLUB wird den Nicht-registrierten DR spätestens 14 Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Version dieser ANb hierauf hinweisen.
3.4. DR-Konto
(1) Die SLUB stellt dem Registrierten DR auf der Plattform das DR-Konto zur Verfügung, das der Registrierte DR nach Registrierung und Abschluss des DR-Vertrages benutzen kann. Der Registrierte DR verpflichtet sich, Zugriffssicherungen, wie z. B. Passwörter und äquivalente Lösungen, geheim zu halten und ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von der SLUB nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
(2) Über das DR-Konto kann der Registrierte DR personenbezogene Kontaktdaten hin-terlegen. Sofern der Registrierte DR Mitglied, Angehöriger oder Mitarbeiter einer Organisation ist, hat der Registrierte DR die Möglichkeit, über sein DR-Konto Informationen über seine Organisation bereitzustellen. Der Registrierte DR kann später diese Angaben ändern, ergänzen oder (mit Ausnahme derjenigen in Bezug auf die Organisation) löschen.
(3) Die Angaben gemäß Ziffer 3.4 (2) dieser ANb werden in einer separaten Datenbank hinterlegt. Sie bleiben auf den Servern der SLUB gespeichert und werden auf der Plattform veröffentlicht, bis eine Änderung, eine ganz oder teilweise Löschung oder eine Kündigung des DR-Vertrages und/oder eine Löschung des DR-Kontos erfolgt; eine Löschung der Organisation kann ausschließlich durch die SLUB erfolgen.
(4) Die SLUB kann insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Registrierter DR gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder den DA-Vertrag einschließlich dieser ANb verletzt oder wenn die SLUB ein sonstiges, berechtigtes Interesse hat:
- (a) das DR-Konto des Registrierten DR vorläufig oder endgültig sperren;
- (b) den DR-Vertrag fristlos oder mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Bei der Auswahl der genannten Maßnahmen berücksichtigt die SLUB die berechtigten Interessen des Betroffenen, soweit diese für die SLUB erkennbar sind. Die SLUB kann einen Registrierten DR von der Nutzung der Plattform durch eine vorläufige oder endgültige Sperrung des DR-Kontos ausschließen, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen den DR-Vertrag einschließlich dieser ANb verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der endgültigen Sperrung folgt unverzüglich die Kündigung des DR-Vertrags.
(5) Mit Zustimmung des Registrierten DR ist die SLUB berechtigt, die Aktivitäten des Re-gistrierten DR auf der Plattform (z.B. eingegebene oder explizit gespeicherte Suchanfragen, betrachtete Materialbeschreibungen, angelegte Lesezeichen) zu speichern und (automatisiert) eine Datenstruktur anzulegen und die Rechercheoberfläche des Registrierten DR zu personalisieren.
3.5. Erklärungen des DR
Der DR erklärt und versichert, soweit er personenbezogene Daten von Dritten erhalten oder einen Zugriff darauf bekommen sollte, diese Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht und dem DR-Vertrag einschließlich dieser ANb zu verwenden und keinen weitergehenden Nutzungszweck mit diesen Daten zu verfolgen, als denjenigen, für den ihm die Daten zur Verfügung gestellt werden.
3.6. Rechte
3.6.1. Nutzungsberechtigung
Der DR versichert, dass er volljährig, also 18 Jahre alt oder älter ist bzw. gemäß den Gesetzen desjenigen Landes, in dem der DR seinen Wohnsitz hat, befähigt bzw. berechtigt ist, diesen ANb zuzustimmen und den DR-Vertrag abzuschließen.
3.6.2. Nutzungsrechte des DR
(1) Der DR erhält nach dem Abschluss des DR-Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des DR-Vertrages beschränkte Recht der Nutzung der Plattform und der Bereitgestellten Inhalte der DA und der SLUB sowie der Aggregierten Bereitgestellten Inhalte als DR. Diese Nutzung ist auf eine gesetzeskonforme und vertragsgemäße Nutzung der Plattform beschränkt und umfasst insbesondere
- (a) das Herunterladen von Detailseiten und Aggregierten Bereitgestellten Inhalten,
- (b) das Zitieren von Bereitgestellten Inhalten und Aggregierten Bereitgestellten Inhalten,
- (c) das Vergleichen von Bereitgestellten Inhalten, insbesondere das Erstellen und Herunterladen von Ergebnislisten und Diagrammen,
- (d) das Stellen von Anfragen an DA.
Eine ganz oder teilweise Nutzung von Portalinhalten, einschließlich der Bereitgestellten Inhalte und Aggregierten Bereitgestellten Inhalte, die über die nach dem DR-Ver-trag erlaubte Nutzung hinausgeht, insbesondere eine Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und/oder Bearbeitung, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der SLUB nicht zulässig.
Die Nutzung von Bereitgestellten Inhalten durch den Registrierten DR kann auch durch eine Schnittstelle (sog. REST-API) erfolgen, die den Abruf von Materialeigenschaften und Lizenzinformationen zu den Bereitgestellten Inhalten ermöglicht.
Soweit zwischen der SLUB und dem DA, der die Bereitgestellten Inhalte bereitgestellt hat (Ziffer 2.7 dieser ANb), abweichende Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen vereinbart werden und diese für den DR, der die betreffenden Bereitgestellten Inhalte nach Maßgabe dieser Ziffer 3.6.2 nutzen will, erkennbar sind, gelten abweichend diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
(2) Die Plattform ist sowohl als ein gemeinschaftliches Werk und in ihren Einzelteilen durch das Urheberrecht und andere Gesetze und Abkommen geschützt. Der DR erklärt sich mit dem Abschluss des DR-Vertrages einverstanden, alle anwendbaren Urheberrechte und anderen Gesetze sowie alle zusätzlichen Urheberrechtshinweise oder auf der Plattform enthaltenen Beschränkungen zu beachten und einzuhalten.
3.7. Rechte an Datenbanken der Plattform
Der DR erwirbt durch den DR-Vertrag keine Rechte an den von der SLUB für die Plattform erstellten oder genutzten Datenbanken. Dies gilt nicht für die Nutzung von Aggregierten Bereitgestellten Inhalten.
3.8. Personenbezogene Daten
Die SLUB und der DA verpflichten sich mit dem Abschluss des DA-Vertrages alle personenbezogenen Daten, die über die Plattform erlangt werden, nur in Übereinstimmung mit der DSGVO zu verwenden. Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien solche personenbezogenen Daten nur für den Zweck zu verwenden, zu denen die Daten von einer Vertragspartei oder einem Dritten gesendet oder in anderer Weise der Zugang eröffnet wurde.
Teil 4 Gemeinsame allgemeine Bestimmungen für DA und DR
4.1. Ergänzende Regelungen zum Vertragsschluss
Sofern im Rahmen einer Kommunikation von Plattformnutzern untereinander Vertragsbeziehungen entstehen sollten, gelten diese ausschließlich zwischen den beteiligten Plattformnutzern. Die SLUB ist weder Stellvertreter noch wird sie selbst Vertragspartei, ohne dieses ausdrücklich in Schriftform gegenüber den betreffenden Plattformnutzern zu erklären.
4.2. Verantwortlichkeit und Haftung der SLUB
(1) Die Bereitgestellten Inhalte, einschließlich darin enthaltener Quellenverweise und Verlinkungen, sind für die SLUB fremde Inhalte, die sie sich nicht zu eigen macht. Sie werden von der SLUB auf der Plattform als Fremdinhalte ausdrücklich gekennzeichnet. Um eine umfassende Recherche und die Vergleichbarkeit der Materialien zu ermöglichen, ist es notwendig, die Bereitgestellten Inhalte nach Maßgabe von Ziffer 2.7 dieser ANb zu bearbeiten. Trotz größter zumutbarer Sorgfalt können bei diesem Bearbeitungsprozess Fehler auftreten. Die Plattformnutzer werden deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von ihnen auf Grundlage der Bereitgestellten Inhalte keine Entscheidungen zur Verwendung oder Anschaffung eines Materials getroffen werden dürfen. Vielmehr sind die Plattformnutzer angehalten, den betreffenden DA im Vorfeld einer solchen Entscheidung direkt zu kontaktieren, um die Korrektheit der Bereitgestellten Inhalte zu verifizieren.
Die SLUB wird dem DA einen Formulierungsvorschlag zur Verfügung stellen, den der DA verwenden kann, um mit den anderen Plattformnutzern einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbegrenzung zu vereinbaren. Die Nutzung dieses Formulierungsvorschlages durch den DA erfolgt auf eigene Verantwortung des DA; die SLUB übernimmt keinerlei Garantien, Gewährleistungen oder sonstige Zusicherungen im Zusammenhang mit diesem Formulierungsvorschlag.
(2) Die SLUB behält sich unbeschadet der Regelungen über eine Kündigung des DA-Vertrages und des DR-Vertrages ausdrücklich das Recht vor, bei Hinweisen von Dritten auf die Verletzung von Rechten Dritter oder bei der Geltendmachung von konkreten Unterlassungsansprüchen oder Forderungen im Kontext der Verletzung von Rechten Dritter davon betroffene Bereitgestellte Inhalte und Aggregierte Bereitgestellte Inhalte vorläufig oder endgültig zu sperren, indem diese Inhalte offline genommen und gelöscht werden. Die SLUB ist zu keiner Prüfung der Rechte Dritter und deren Verletzung verpflichtet. Diese Pflicht obliegt ausschließlich dem DA, weil er nur solche Inhalte bereitstellen darf, die frei von Rechten Dritter sind oder für die der DA bei bestehenden Rechten Dritter als Berechtigter handelt. Die SLUB informiert den DA, dessen Bereitgestellte Inhalte Gegenstand von Hinweisen und Forderungen von Dritten wegen der Verletzung von Rechten werden, unverzüglich nach Eingang solcher Erklärungen bei der SLUB und gegebenenfalls über eine Sperrung und deren Umfang sowie deren voraussichtliche Dauer.
(3) Die SLUB übernimmt keinerlei Garantien, Gewährleistungen oder sonstige Zusicherungen im Zusammenhang mit den Bereitgestellten Inhalten, den Aggregierten Bereitgestellten Inhalten und den von ihr bereitgestellten Werkzeugen, einschließlich des Härtekonverters.
(4) Eine Haftung der SLUB ist in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle von grober Fahrlässigkeit haftet die SLUB nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, unter Ausschluss von mittelbaren Schäden und Folgeschäden (einschließlich entgangenem Gewinn, Mangelfolgeschäden und vergeblichen Aufwendungen). Dies gilt insbesondere im Falle einer Haftung der SLUB für in den Bereitgestellten Inhalten enthaltene Inhalte und Quellenverweise, einschließlich etwaiger Verlinkungen.
(5) Eine Haftung des DA ist in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung, einschließlich bei Verstößen gegen Ziffer 2.9 dieser ANb, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(6) Die in diesen ANb enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der SLUB.
(7) Die in diesen ANb enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer Haftung nach dem ProdHaftG.
4.3. Qualität, Verfügbarkeit, Änderungen
(1) Wegen der Unentgeltlichkeit der Leistungen der Plattform wird von der SLUB keine bestimmte Qualität und Verfügbarkeit der Leistungen der Plattform garantiert. Dessen ungeachtet wird eine hohe Qualität und dauernde Leistungsbereitschaft der Plattform durch die SLUB angestrebt. Ein Anspruch besteht hierauf seitens der Plattformnutzer nicht.
(2) Eine bestimmte Aufbaustruktur oder Ablauforganisation der Plattform wird von der SLUB weder zugesagt noch garantiert, weil die SLUB im Interesse aller Plattformnutzer an einer stetigen Weiterentwicklung der Plattform interessiert ist. Änderungen der Plattform, ihrer Abläufe und Funktionen durch die SLUB sind jederzeit auch ohne eine Vorankündigung solcher Maßnahmen möglich und zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn Änderungen der Plattform wegen technologischer Entwicklungen, Marktanforderungen oder Rechtsänderungen erfolgen müssen oder neue Leistungen oder Funktionen hinzugefügt werden. In diesen Fällen hat der Plattformnutzer das Recht zur außerordentlichen Kündigung, sofern ihm die Veränderungen nicht zumutbar sind.
(3) Die SLUB bemüht sich einen störungsfreien Betrieb der Plattform zu gewährleisten. Diese Bemühenszusage ist auf solche Leistungen beschränkt, auf die die SLUB Einfluss hat. Der Zugang zu der Plattform kann aufgrund von Wartungsarbeiten oder Kapazitätsengpässen oder anderen Ereignissen ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer eingeschränkt werden. Für andere Ereignisse gilt dies insbesondere für solche, auf die die SLUB keinen Einfluss hat.
4.4. Mitwirkungspflichten der Plattformnutzer
(1) Tätigkeiten, die geeignet sind, den Betrieb der Plattform oder deren technische Infrastruktur zu gefährden, zu beeinträchtigen oder unangemessen zu belasten, sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für das automatische Auslesen, Blockieren, Modifizieren, Überschreiben und Kopieren von Daten und sonstigen Inhalten bei der Nutzung der Plattform, es sei denn dies wäre für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich.
(2) Mit den Registrierungsangaben, insbesondere mit dem Passwort, ist sorgfältig umzugehen. Diese dürfen Dritten weder mitgeteilt noch zur Nutzung überlassen werden. Dies gilt vor allem für eine Umgehung der eigentlich erforderlichen Registrierung.
(3) Es ist unzulässig die Anonymität anderer Plattformnutzer zu verletzen oder gar aufzuheben oder Informationen aus Nachrichten von Plattformnutzern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform stehen, Dritten gegenüber bekannt zu geben, es sei denn, dass eine Einwilligung zuvor von den Berechtigten gegeben wurde.
4.5. Abtretungsverbot
Aus einem DA-Vertrag und einem DR-Vertrag können Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der beteiligten Vertragspartner nicht an Dritte abgetreten werden. Wird die Aufgabe der Plattform auf eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen, gilt dieses Abtretungsverbot nicht. Die vertraglichen Vereinbarungen folgen vielmehr der Aufgabe, es sei denn es erfolgt eine Kündigung durch den DA bzw. den DR. Es gilt der Grundsatz des Abtretungsverbots aus Satz 1, das nur im Fall einer Kompetenzverschiebung im Bereich der gesetzlichen Aufgabenverteilung durchbrochen wird.
4.6. Änderungen dieser ANb
(1) Die SLUB behält sich das Recht vor, diese ANb jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
(2) Die Änderungen oder Ergänzungen werden wirksam, wenn der DA oder der Registrierte DR den betreffenden Änderungen oder Ergänzungen ausdrücklich zugestimmt hat, etwa schriftlich, per E-Mail oder durch entsprechende Bestätigung im DA-Konto bzw. DR-Konto. Erteilt der DA oder der Registrierte DR innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung nicht seine Zustimmung zu der betreffenden Änderung oder Ergänzung, ist die SLUB berechtigt, den DA-Vertrag bzw. den DR-Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(3) Im Falle von Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund einer veränderten Rechtslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich sind, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der DA bzw. der Registrierte DR nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung widerspricht. Im Falle des fristgemäßen Widerspruchs ist die SLUB berechtigt, den DA-Vertrag bzw. den DR-Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Die SLUB wird den DA und den Registrierten DR im Rahmen der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung auf diese Rechtsfolgen und das Widerspruchsrecht hinweisen.
4.7. Schlussbestimmungen
4.7.1. Weitergeltung
Im Falle der Kündigung eines DA-Vertrages oder eines DR-Vertrages und/oder der Löschung eines DA-Kontos oder eines DR-Kontos, gleich aus welchem Rechtsgrund, gelten die Regelungen in Ziffern 1.2, 2.5 (2), 2.6, 2.7 (2), 2.7 (3), 2.7 (5), 2.8.1, 2.8.3, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12, 2.13, 3.4 (3), 3.5, 3.6.1, 3.7, 3.8, und Teil 4 fort.
4.7.2. Schriftliche Vereinbarung
(1) Für die Geltendmachung von Ansprüchen wird die Schriftform vereinbart. Eine Änderung dieser Schriftformvorgabe bedarf ihrerseits der Schriftform. Für Mitteilungen, für die den Plattformnutzern Online-Formulare durch die Plattform zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu nutzen.
(2) Eine Abänderung der Festlegungen aus Absatz (1) kann durch eine Individualabsprache bewirkt werden.
4.7.3. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Diese ANb werden zu reinen Informationszwecken auch in englischer Sprache bereitgestellt, wobei die deutsche Fassung rechtlich verbindlich und vorrangig ist.
4.7.4. Teilnichtigkeit, Analogie und ergänzende Vertragsauslegung
Sollte eine Bestimmung des DA-Vertrags, des DR-Vertrags oder dieser ANb durch ein Gericht als unwirksam qualifiziert werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden jede ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ersetzen und jede Lücke durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, auf die sich die Parteien in gutem Glauben geeinigt hätten, wenn sie von der ungültigen oder nicht durchsetzungsfähigen Bestimmung oder der Lücke bei Vertragsschluss gewusst hätten.
4.7.5. Anwendbares Recht
Der DA-Vertrag, der DR-Vertrag und diese ANb, einschließlich aller Verpflichtungen, Rechte oder Ansprüche der Parteien aus oder im Zusammenhang mit einem DA-Vertrag, einem DR-Vertrag oder diesen ANb, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG)).
4.7.6. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand Dresden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über die ausschließliche Zuständigkeit bestimmter Gerichte bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
