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igus GmbH (Datenlieferant)

iglidur® A500 (iglidur® A500)

Gleitlager aus iglidur® A500 sind für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln zugelassenSie besitzen eine außergewöhnlich gute Chemikalienbeständigkeit und eignen sich so für die schwierigsten Einsätze im Umfeld der Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie. Obwohl iglidur® A500 ein sehr weicher Werkstoff ist, besitzt er gleichzeitig eine hervorragende Druckfestigkeit, selbst bei hohen Temperaturen.

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Abbildung des Materials
Anwendungsgebiete Getränkeindustrie; Lebensmittelindustrie; Medizintechnik
Farbe braun

Physikalische Eigenschaften

Name Wert Messverfahren und -bedingungen
Dichte 1.28 g/cm³
Feuchtigkeitsaufnahme 0.3 % DIN 53495, 23 °C / 50 % rel. Luftfeuchte
Wasseraufnahme 0.5 %
Mechanische Eigenschaften
 
Biege-Elastizitätsmodul 3600 MPa DIN 53457
Biegefestigkeit 140 MPa DIN 53452, 20 °C
Druckfestigkeit 118 MPa
Flächenpressung 120 MPa Raumtemperatur
Gleitreibungskoeffizient 0.26 – 0.41 gegen Stahl
Shore-Härte (D) 83 Shore D DIN 53505
Elektrische und magnetische Eigenschaften
 
Oberflächenwiderstand > 1.0E+14 Ω DIN 53482
spezifischer Durchgangswiderstand > 1.0E+15 Ωcm DIN IEC 93
Thermische Eigenschaften
 
Einsatztemperatur -100 – 250 °C Relaxation nicht ausgeschlossen
Einsatztemperatur, kurzzeitig < 300 °C Relaxation nicht ausgeschlossen / ohne Zusatzlast; keine Gleitbewegung
linearer Längenausdehnungskoeffizient 9.0E-5 1/K DIN 53752, 23 °C
Umgebungstemperatur 315 °C Relaxation nicht ausgeschlossen / ohne Zusatzlast; keine Gleitbewegung
Wärmeleitfähigkeit 0.24 W/(K*m) ASTM C 177

Chemische Eigenschaften

Name Wert Messverfahren und -bedingungen
chemische Beständigkeit Alkohole: beständig 20 °C
Kohlenwasserstoffe: beständig
Fette, Öle, nicht additiviert: beständig
Kraftstoffe: beständig
verdünnte Säuren: beständig
starke Säuren: beständig
verdünnte Basen: beständig
starke Basen: beständig

Freigaben

Regularium Land Bauteil Bemerkungen Gültig bis Prüfzeugnis
Verordnung (EG) 1935/2004 EU Halbzeug alle Lebensmittelarten / Kurzzeitkontakt (< 30 Minuten) bis 250 °C, wiederholter Kontakt März 2019
§§30 und §§31 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) D Halbzeug alle Lebensmittelarten / Kurzzeitkontakt (< 30 Minuten) bis 250 °C, wiederholter Kontakt März 2019
Verordnung (EU) 10/2011 EU Halbzeug alle Lebensmittelarten / Kurzzeitkontakt (< 30 Minuten) bis 250 °C, wiederholter Kontakt März 2019
Bedarfsgegenständeverordnung (BGBI. I) D Halbzeug alle Lebensmittelarten / Kurzzeitkontakt (< 30 Minuten) bis 250 °C, wiederholter Kontakt März 2019
FDA Title 21 CFR 177.2415 USA - alle Lebensmittelarten / wiederholter Kontakt März 2019

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Letzte Aktualisierung: 04.12.2020
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